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   OLG Koblenz, 30.03.2010 - 1 U 664/09   

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https://dejure.org/2010,25935
OLG Koblenz, 30.03.2010 - 1 U 664/09 (https://dejure.org/2010,25935)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.03.2010 - 1 U 664/09 (https://dejure.org/2010,25935)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. März 2010 - 1 U 664/09 (https://dejure.org/2010,25935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 134 Abs 1 GG, Art 134 Abs 4 GG, Art 135a Abs 1 GG, § 1 Abs 1 AKG, § 19 Abs 2 Nr 1 AKG
    Kriegsfolgenrecht: Ausschlussfrist zur Geltendmachung einer Erwerbsverpflichtung durch Luftschutzbunker beeinträchtigter Grundstücke durch die öffentliche Hand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.1979 - III ZR 134/77

    Zumutbarkeit für eine Rücknahme von Grundstücken - Erwerb des Grundstücks zu

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2010 - 1 U 664/09
    Diese Vorschrift betrifft gerade auch Grundstücke, auf denen seinerzeit - im Eigentum des Deutschen Reiches und nachfolgend des Bundes verbliebene (§ 95 BGB; vgl. BGH NJW 1980, 283 f.) - Luftschutzbunker errichtet wurden (BGH WM 1980, 200 f.).

    Im Urteil vom 25. Oktober 1979 - III ZR 134/77 - (WM 1980, 200 ff.) wird zwar ausgesprochen, dass eine Gemeinde die Übernahme eines ihr gehörigen Bunkergrundstücks durch die Bundesrepublik erst nach der Entwidmung der Anlagen (Schutzbauwerke) verlangen kann.

  • BGH, 19.10.1978 - III ZR 4/77

    Beschädigung eines Volldrehpfluges - Schadensersatz wegen Schäden auf Grund eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2010 - 1 U 664/09
    a) Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass ein etwa gegenüber dem Deutschen Reich (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 AKG) oder nachfolgend dem Bund (§ 2 Nr. 3 AKG; vgl. BGHZ 40, 18, 21; NJW 1980, 283) entstandener Anspruch auf Beseitigung der mit der Bunkererrichtung zu Kriegszeiten verbundenen Eigentumsbeeinträchtigung (§ 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB) erloschen ist, da dessen Erfüllung nicht zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit erforderlich war (§ 1 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG).

    Diese Vorschrift betrifft gerade auch Grundstücke, auf denen seinerzeit - im Eigentum des Deutschen Reiches und nachfolgend des Bundes verbliebene (§ 95 BGB; vgl. BGH NJW 1980, 283 f.) - Luftschutzbunker errichtet wurden (BGH WM 1980, 200 f.).

  • Drs-Bund, 22.05.1957 - BT-Drs II/3529
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2010 - 1 U 664/09
    Für den Grundstückseigentümer oder sonst dinglich Berechtigten wurde ergänzend - ersichtlich verstanden als Härtefallregelung (vgl. BT-Drs. II/3529 S. 1 ff.) - für den Fall der Unzumutbarkeit der weiteren Nutzung eines herauszugebenden (§ 23 AKG) oder beeinträchtigten (§ 24 AKG) Grundstücks eine Erwerbspflicht der öffentlichen Hand binnen einer mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes beginnenden - "starren" - Jahresfrist statuiert.

    In den Gesetzesmaterialien heißt es (BT-Drs. II/3529 S. 3; s. auch BT-Drs. II/1659 S. 42 f.):.

  • BGH, 07.04.2006 - V ZR 144/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beseitigung von Luftschutzstollen aus dem 2.

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2010 - 1 U 664/09
    Die besondere (Anmelde-)Fristregelung gemäß § 28 AKG, die - folgerichtig - gerade an die Fallgestaltung des § 19 Abs. 2 AKG anknüpft (zu erfüllender Beseitigungsanspruch u.ä.; vgl. BGH NJW-RR 2006, 1496 ff.), findet keine - auch keine analoge - Anwendung.
  • BGH, 19.06.1963 - V ZR 226/62

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Luftschutzstollen

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2010 - 1 U 664/09
    a) Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass ein etwa gegenüber dem Deutschen Reich (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 AKG) oder nachfolgend dem Bund (§ 2 Nr. 3 AKG; vgl. BGHZ 40, 18, 21; NJW 1980, 283) entstandener Anspruch auf Beseitigung der mit der Bunkererrichtung zu Kriegszeiten verbundenen Eigentumsbeeinträchtigung (§ 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB) erloschen ist, da dessen Erfüllung nicht zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit erforderlich war (§ 1 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG).
  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 132/61

    Nutzungsentschädigung und Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2010 - 1 U 664/09
    Dies bildet die Grundlage für die vom Bundesgesetzgeber in der zweiten Wahlperiode als "besondere Regelung" (BGHZ 40, 78, 84) geschaffene Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbeeinträchtigungen.
  • Drs-Bund, 08.09.1955 - BT-Drs II/1659
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2010 - 1 U 664/09
    In den Gesetzesmaterialien heißt es (BT-Drs. II/3529 S. 3; s. auch BT-Drs. II/1659 S. 42 f.):.
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